Rechtsanwalt Ralf Theunissen
Cover overlay

Vertragsrecht

Im ersten Semester lernen die Studenten der Rechtswissenschaften, dass ein Vertrag zustande kommt durch Angebot und Annahme. Der Bäcker bietet das Brot zum Kauf an, die Kundin wiederum nimmt das Brot entgegen und damit dieses Angebot an, und geht nach Hause. So weit so gut.

Hinter dieser einfachen Formel verbirgt sich jedoch eine Vielzahl von Verträgen und Vertragsgestaltungen. Nicht selten handelt es sich um wahre Mammutwerke von mehreren hundert Seiten, bei denen der juristische Laie schnell den Überblick verlieren kann.

Jede einzelne Vertragsklausel ist von - zum Teil erheblicher - Bedeutung. Verträge sind deshalb mit juristischer und auch sprachlicher Sorgfalt zu formulieren. Dabei ist zunächst der genaue Wille der Vertragsparteien zu ermitteln und in die richtigen Worte zu fassen, zudem aber auch immer das geltende Recht zu beachten.

Ist der Vertrag erst einmal geschlossen und gibt es später Streit, berufen sich nicht selten beide Seiten zur Begründung ihrer Forderungen auf die „eindeutigen Vereinbarungen“. Wer dann aber tatsächlich Recht hat, lässt sich nur im Wege der Vertragsauslegung durch einen ausgebildeten Juristen ermitteln.

Ich stehe Ihnen sowohl bei der Formulierung und Prüfung von Verträgen mit meinen fundierten Kenntnissen des Zivilrechts zur Verfügung, helfe Ihnen im Streitfall aber auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.